Durch die deutliche Verringerung des Zustroms der Flüchtlingsbewegung aus dem ukrainischen Kriegsgebiet wird die Registrierung, Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge nunmehr wieder auf den seit Jahren bekannten und praktizierten Verfahrensweg zurückführt. Somit gelten auch für ukrainische Flüchtlinge nunmehr die regulären Aufnahmebedingungen, wie sie für alle Menschen die aus Kriegsgebieten wie beispielsweise aus Syrien und Afghanistan fliehen angewandt werden.
Das heißt auch, wenn bereits registrierte ukrainische Flüchtlinge weitere Angehörige ihrer Familien oder andere Personen als ukrainische Flüchtlinge im Landkreis Mittelsachsen registrieren lassen möchten, deren Erstregistrierung daher nur noch erfolgen kann, wenn einer der folgenden Punkte auf Ihre aktuelle Lage zutrifft und der Ausländerbehörde des Landkreises vorab mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail stabsstelle.asyl@landkreis-mittelsachsen.de übermittelt werden.
· Familienangehörige (1. Grad: Eltern, minderjährige Geschwister, Ehepartner, Kinder) leben in
o Nachweis: Kopie der Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung der Familienangehörigen
· Arbeitsaufnahme
o Nachweis: formlose Absichtserklärung des Arbeitsgebers zur Beschäftigung oder Arbeitsvertrag im Entwurf
· Aufnahme eines Studiums
o Nachweis der Universität (formlose Zusage oder Immatrikulationsbescheinigung)
Die Übermittlung eines Nachweises ist zwingend erforderlich. Ohne Nachweis erfolgt keine Registrierung!
Wenn keiner der oben genannten Gründe auf die Situation ukrainischer Flüchtlinge zutrifft, kann keine Erstregistrierung im Landkreis Mittelsachsen erfolgen!
Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen darf keine Wohnsitzauflage für eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis vorliegen!
Diese Flüchtlinge müssen sich in einer der aufgeführten Erstaufnahmeeinrichtungen melden:
Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz
Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig
Außenstelle Mockau III
Graf-Zeppelin-Ring 6
04356 Leipzig
Erstaufnahmeeinrichtung Dresden
Stauffenbergallee 2 b
01099 Dresden
Quelle: Landratsamt Mittelsachsen