Vollsperrung Uferstraße Uferstraße
Für Restleistungen im Zuge des Neubaus der Zschopaubrücke macht sich bis 31.03.2023 weiterhin die Vollsperrung der Uferstraße, Einmündungsbereich Augustusburger Straße erforderlich.
KalenderFür Restleistungen im Zuge des Neubaus der Zschopaubrücke macht sich bis 31.03.2023 weiterhin die Vollsperrung der Uferstraße, Einmündungsbereich Augustusburger Straße erforderlich.
KalenderAm Sonntag, 12. Juni 2022, findet die nächste Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Flöha statt. Falls im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit erreicht (mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen), findet am Sonntag, 3. Juli 2022, ein zweiter Wahlgang statt.
Alle wichtigen Informationen zur Oberbürgermeisterwahl werden auf der Internetseite der Stadt Flöha zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Ebenfalls an diesen Tagen findet die Landratswahl des Landkreises Mittelsachsen. Alle Informationen zu dieser Wahl können auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/der-kreis/wahlen.html entnommen werden.
Dienstag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Montag/Mittwoch: geschlossen, bitte benutzen Sie die Briefkästen
Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen bis spätestens 22.05.2022 postalisch zu. Nach Zugang können Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen. Wenn Sie am Wahltag ortsabwesend sind, können Sie Ihre Stimme vorab per Briefwahl abgeben. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit einem Wahlschein am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Flöha die Stimmabgabe vorzunehmen.
Sie sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen rechtzeitig
Ihr Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, die dazu aber eine schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten benötigt. Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.
Das Briefwahlbüro ist nicht barrierefrei erreichbar. Bis zum 10. Juni 2022, 16 Uhr können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens bis zum Wahlsonntag, den 12. Juni 2022, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur Wahlbriefe, die rechtzeitig eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen.
Anmerkung zum zweiten Wahlgang
Falls Sie für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen Sie die Unterlagen im Falle eines zweiten Wahlgangs nicht erneut beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an die von Ihnen angegebene Anschrift gesendet
Falls ein zweiter Wahlgang zustande kommt, ist das Briefwahlbüro erneut vom 20.06.2022 bis zum 01.07.2022 geöffnet.
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl sind:
Der Gemeindewahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 hat in seiner Sitzung am 7. April 2022 über die Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen.
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge DownloadMan unterscheidet zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
Passives Wahlrecht
Wählbar zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage
Nicht wählbar ist u. a. wer