Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen bis spätestens 22.05.2022 postalisch zu. Nach Zugang können Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen. Wenn Sie am Wahltag ortsabwesend sind, können Sie Ihre Stimme vorab per Briefwahl abgeben. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit einem Wahlschein am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Flöha die Stimmabgabe vorzunehmen.
Sie sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen rechtzeitig
- online über den Onlinewahlscheinantrag
- schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an wahlamt@floeha.de oder
- persönlich (nicht telefonisch) im Briefwahlbüro stellen.
- mit Vollmacht können die Briefwahlunterlagen auch durch eine andere Person in Empfang genommen werden
Ihr Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, die dazu aber eine schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten benötigt. Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.
Das Briefwahlbüro ist nicht barrierefrei erreichbar. Bis zum 10. Juni 2022, 16 Uhr können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens bis zum Wahlsonntag, den 12. Juni 2022, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur Wahlbriefe, die rechtzeitig eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen.
Anmerkung zum zweiten Wahlgang
Falls Sie für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen Sie die Unterlagen im Falle eines zweiten Wahlgangs nicht erneut beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an die von Ihnen angegebene Anschrift gesendet
Falls ein zweiter Wahlgang zustande kommt, ist das Briefwahlbüro erneut vom 20.06.2022 bis zum 01.07.2022 geöffnet.