Öffentlichkeitsbeteiligung
Lärm
Geräuscheinwirkungen sind fast überall und ständig präsent. Die daraus resultierende Lärmbelastung hat sich zu einem nahezu flächendeckenden Umweltproblem etabliert. Insbesondere Verkehrslärm ist Hauptursache flächenhafter und teils sogar die Gesundheit gefährdender Belastungen. Neben der nationalen Gesetzgebung zum Schutz gegen Lärm werden auch auf EU-Ebene Anstrengungen unternommen, die Lärmbelastung der Bevölkerung langfristig zu vermindern. Insbesondere die europäische Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) ist dafür maßgeblich.
Gesetzliche Grundlage/Verfahren
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Pflicht, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung darzustellen, zu bewerten und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan mit geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden muss. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Sowohl die Kartierung, als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.
Lärmkartierung Große Kreisstadt Flöha
Die jüngste Lärmkartierung (4. Stufe) fand 2022 statt. Die Große Kreisstadt Flöha ist gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 18.07.2024 die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm zu ermitteln. Die Kartierung umfasst sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Auf dem Gebiet der Stadt Flöha sind die Einwirkungsbereiche folgender Streckenabschnitte von Bundesstraßen betroffen:
- Chemnitzer Straße (B 173) zwischen Landbrücke und Kreuzung Augustusburger Straße
- Dresdner Straße (B 173) zwischen Kreuzung Augustusburger Straße und Gemarkungsgrenze in Richtung Oederan
Ergebnisse der Lärmkartierung
Aus den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen ersichtlich. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.
Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Stadtgebiet von Flöha hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 143 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 150 Bewohnern überschritten.
Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.
Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 01.12.2023 schriftlich an:
- Stadtverwaltung Flöha, Augustusburger Straße 90 in 09557 Flöha oder
- stadtentwicklung(at)floeha.de gegeben werden.
Gleichzeitig können Sie sich im Bürgerbeteiligungsportal unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/floeha/startseite informieren und Wortmeldungen abgeben.
Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie den Einbezug der Baulastträger erfolgt die Auswertung und Bewertung der Lärmkartierung. Nach Berücksichtigung aller Hinweise und der Bewertung von Handlungsspielräumen der Gemeinde wird die Abwägung über die Notwendigkeit eines Maßnahmenplans im Rahmen der Lärmaktionsplanung stattfinden. Danach wird der Aufstellungsbeschluss über den Lärmaktionsplan (mit oder ohne Maßnahmen) im Stadtrat gefasst und die Öffentlichkeit informiert. Es schließt sich der Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplans an, im Zuge dessen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange ein weiteres Mal beteiligt werden. Nach Einarbeiten weiterer Hinweise wird der Beschluss über den Lärmaktionsplan im Stadtrat gefasst. Die Ergebnisse müssen dem LfULG bis spätestens 18.07.2024 per Formular übermittelt werden, mit welchem die Berichtserstattung an die zuständigen Behörden des Bundes und der EU erfolgt.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Lärm können auf der Internetseite www.umwelt.sachsen.de aufgerufen werden.
Hinweise:
Die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Baulastträger. Der Stadt Flöha obliegt die Baulastträgerschaft lediglich für kommunale Straßen. Dies umfasst nicht den Bereich von Kreisstraßen, Staatsstraßen oder Bundesstraßen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 47 d und f BImSchG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Unterrichtung über die getroffene Entscheidung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, welche unter www.floeha.de/datenschutz eingesehen werden kann.
Quelle: Stadtverwaltung Flöha/ Bauamt