×

Schiedsstelle der Stadt Flöha

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben und an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.


Für jeden Antrag auf Streitschlichtung wird ein Bearbeitungsgebühr erhoben, sogenannte "Tür- und Angel-Fälle" sind dagegen gebührenfrei.

Die Schiedsstelle ist derzeit ausgeschrieben: 
Stellenausschreibung: Stadt Flöha (floeha.de)

Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Kontakt | Sitemap