Am 1. September 2024 finden die Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr statt.
Maßgebend für die Wahl sind die Vorschriften des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2023 (SächsGVBl. S. 598) in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 20. April 2023 (SächsGVBl. S. 129) in der jeweils gültigen Fassung.
Wahlrecht
Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung)
Wahlberechtigt sind gemäß § 11 SächsWahlG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem können Sie am Wahlsonntag in einem anderen Wahllokal der Stadt Flöha Ihre Stimmen abgeben.
Des Weiteren haben sie die Möglichkeit Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen
Ihr Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, die dazu aber eine schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten benötigt. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar. Bis zum 30. August 2024, 16:00 Uhr können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Hinweis: Die Wahlbriefe müssen bis zum 01.09.2024, 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Flöha eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtig. Aus diesem Grund bitten wir um eine rechtzeitige Beantragung und um Beachtung der Postlaufzeiten!
Stadtverwaltung Flöha
Wahlbüro, 1. OG, Zimmer 117
Claußstraße 3 (Wasserbau), 09557 Flöha
Dienstag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Montag/Mittwoch: geschlossen, es steht der Briefkasten (Rathaus, Claußstraße 7) oder die Onlinebeantragung zur Verfügung
Achtung: Die Beantragung am 30.08.2024 ist bis 16:00 Uhr und am 31.08.2024 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (bei plötzlicher Erkrankung) möglich.
Wir bitten die Briefwahlunterlagen möglichst online zu beantragen, um Wartezeiten zu umgehen.
Wahlbüro der Stadt Flöha
Claußstraße 3, 09557 Flöha
Tel. 03726 791-105 oder 03726 791-108
E-Mail: wahlamt(at)floeha.de
Bekanntmachungen werden unter dem folgenden Link öffentlich bekanntgemacht:
Bekanntmachungen: Stadt Flöha (floeha.de)
Frühere Ergebnisse
Frühere Ergebnisse
Die Wahlen zum Flöhaer Stadtrat und zum Ortschaftsrat im Ortsteil Falkenau fanden am 26. Mai 2019 statt. Eine detailierte Auflistung der Ergebnisse nach Wahlbezirken finden Sie hier.
Die Wahlen zum Flöhaer Oberbürgermeisteramt fanden am 12. Juni 2022 statt.
Zum Oberbürgermeister der Stadt Flöha wurde Herr Volker Holuscha gewählt.